Slowakei
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
- bevorrechtigte Fahrzeuge im Dienst
- FahrlehrerInnen im Dienst
- Personen kleiner als 150 cm
- TaxifahrerInnen im Dienst
- Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
Kindersitze sind jedoch nicht vorgeschrieben:
- in Autos, die bereits zwei Kindersitze haben. Ein drittes Kind unter 3 Jahren und kleiner als 150 cm darf mit einem Sicherheitsgurt auf dem Rücksitz angeschnallt werden.
- für Kinder über 3 Jahren. Diese dürfen die Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz benutzen, wenn das Fahrzeug keinen Kindersitz hat.
Ampeln
Nach Gelblicht kommt Rotlicht.
Promillegrenzen
Blutalkoholgrenzwerte [g/l]
Drogeneinfluss
Verbotene Drogen
THC (Cannabis)
Methylamphetamin
MDMA (Ecstasy)
Alle anderen illegalen Substanzen
Verbotener Fahrstreifen
Dem öffentlichen Verkehr vorbehaltener Fahrstreifen
Darf auch von Taxis und bevorrechtigten Fahrzeugen benutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen vorbehaltene Fahrstreifen nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.
Radweg
Bevorrechtigte Fahrzeuge dürfen den Radweg benutzen. Andere Fahrzeuge dürfen Radwege nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.
Schutzhelm
nicht vorgeschrieben
vorgeschrieben
Mobiltelefon
FahrerInnen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Weitere einschlägige Vorschriften
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
- Warndreieck
- Sicherheitsweste (bei schlechter Sicht)