Luxemburg
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
- 110 km/h im Regen
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
- 110 km/h im Regen
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung).
Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:
- FahrerInnen und Fahrgäste von Kraftfahrzeugen, die in geschlossenen Ortschaften Dienstleistungen von Haus zu Haus erbringen, die mit häufigem Ein- und Aussteigen verbunden sind,
- Personen mit einer Bescheinigung des Verkehrsministeriums, in der ernste medizinische Gründe angegeben sind,
- FahrerInnen beim Rückwärtsfahren,
- PolizistInnen, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
- Feuerwehrleute, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
- Behinderte mit eingeschränkter Mobilität, die Rollstühle oder Spezialsitze verwenden,
- Begleitpersonen in Omnibussen, die Fahrgäste betreuen oder überwachen,
- Fahrgäste in Omnibussen, die ihre Sitzplätze nur kurzfristig benutzen.
Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007.
Ampeln
Keine Angaben
Promillegrenzen
Blutalkoholgrenzwerte [g/l]
Drogeneinfluss
Verbotene Drogen
- THC (Cannabis)
- Methylamphetamin
- MDMA (Ecstasy)
- Amphetamin
- MDA
- freies Morphin
- Kokain
- Benzoylekgonin
Verbotener Fahrstreifen
Gesperrte Fahrstreifen (z. B. für Bauarbeiten), Fahrstreifen, deren Benutzung verboten ist (z. B. Seitenstreifen einer Autobahn) oder die anderen VerkehrsteilnehmerInnen vorbehalten sind (Busspur, Fahrradweg usw.) dürfen nicht befahren werden.
Schutzhelm
nicht vorgeschrieben
vorgeschrieben
Mobiltelefon
Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsausrüstung für Autos:
- Warndreieck
- Sicherheitsweste (Für nicht in Luxemburg zugelassene Autos. Verwendung einer Sicherheitsweste nur unter bestimmten Umständen Vorschrift.)