Italien
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
- 80 km/h für Fahrzeuge bis zu 12 t, 70 km/h für Fahrzeuge über 12 t
- 100 km/h für Fahrzeuge bis zu 12 t, 80 km/h für Fahrzeuge über 12 t
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Ampeln
Keine Angaben
Promillegrenzen
Blutalkoholgrenzwerte [g/l]
Drogeneinfluss
Verbotene Drogen
THC (Cannabis)
Methylamphetamin
MDMA (Ecstasy)
Verbotener Fahrstreifen
Die unbefugte Benutzung des Seitenstreifens kann bestraft werden (bis zu 1 500 Euro und 10 Strafpunkte).
Schutzhelm
nicht vorgeschrieben
vorgeschrieben
Mobiltelefon
FahrerInnen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Weitere einschlägige Vorschriften
Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
- Sicherheitsweste
- Warndreieck