Deutschland
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Sicherheitsgurte
- Ampeln
- Promillegrenzen
- Drogeneinfluss
- Verbotener Fahrstreifen
- Schutzhelm
- Mobiltelefon
- Weitere einschlägige Vorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Lastkraftwagen
über 3,5 t
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Busse
Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind VORSCHRIFT.
Sicherheitsgurte sind jedoch nicht vorgeschrieben für:
- FahrerInnen von Taxis oder Mietwagen zur Personenbeförderung, im Dienst
- Lieferwagen mit häufigen Stopps
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
- Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
- Betriebspersonal in Kraftomnibussen
- Passagiere in Kraftomnibussen, die kurz ihre Plätze verlassen
Kindersitze sind jedoch nicht Vorschrift für:
- Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
- Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind (über drei Jahre alt) auf dem Rücksitz sitzt und angeschnallt ist.
- Behinderte Kinder, die mit Spezialgurten gesichert werden können.
Ampeln
Rote Ampel (oder blinkende gelbe Ampel) an Bahnübergängen: Sie müssen anhalten und am Andreaskreuz warten.
Blinkender roter Pfeil an Bahnübergängen: Sie müssen nur dann anhalten und warten, wenn Sie in Richtung des Pfeils abbiegen wollen.
Promillegrenzen
Blutalkoholgrenzwerte [g/l]
Drogeneinfluss
verbotene Drogen
THC (Cannabis)
Methylamphetamin
MDMA (Ecstasy)
Morphin
Kokain
Verbotener Fahrstreifen
Fahrstreifen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen, ReiterInnen und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Schutzhelm
nicht vorgeschrieben
vorgeschrieben
Mobiltelefon
FahrerInnen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Weitere einschlägige Vorschriften
Sicherheitsausrüstung für Autos:
- Verbandskasten
- Warndreieck
- Sicherheitsweste
- Bremsen
- Klingel
- Beleuchtung